Ab dem 11. Januar 2027 gelten innerhalb der Europäischen Union neue Vorgaben für Banken aus Drittstaaten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in Artikel 21c der CRD-VI-Richtlinie.
Danach benötigen Drittstaatenbanken grundsätzlich eine zugelassene Zweigstelle, wenn sie bestimmte Bankdienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat anbieten möchten. Artikel 21c Absatz 2 enthält einzelne Ausnahmen, insbesondere für Dienstleistungen, die ausschließlich auf eigene Initiative des Kunden angefragt werden („Reverse Solicitation“). Gemäß Absatz 3 dürfen Verträge, die bereits vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, grundsätzlich weitergeführt und bedient werden.
Diese neuen regulatorischen Vorgaben können dazu führen, dass Banken außerhalb der EU neue Kontoeröffnungen für Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU ablehnen oder bestehende Geschäftsbeziehungen aus regulatorischen beziehungsweise geschäftspolitischen Gründen beenden.
Eine Compliance-Adresse in Georgien schafft eine nachvollziehbare Verbindung außerhalb der EU und kann gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder Kryptobörsen als Adress- und KYC-Nachweis dienen. In Kombination mit einem georgischen Bankkonto und einer georgischen Steuernummer entsteht ein schlüssiges lokales Compliance-Setup.