Recht & Steuern20. Mai 2026 Georgien Navigator
Änderungen bei der Besteuerung von Immobilienverkäufen
Das georgische Finanzministerium hat wichtige Klarstellungen zur Besteuerung beim Verkauf von Immobilien veröffentlicht.
Am 18. Mai veröffentlichte das georgische Finanzministerium die Public Ruling No. 143, die wichtige Klarstellungen zur Besteuerung von Privatpersonen beim Verkauf von Immobilien und anderen Vermögenswerten enthält.
Die Regelung bestätigt erneut:
- Gewinne aus dem Verkauf einer qualifizierten Wohnimmobilie werden mit 5 % besteuert
- oder sind vollständig steuerfrei, wenn die Immobilie länger als zwei Jahre gehalten wurde.
Darüber hinaus werden wichtige Definitionen präzisiert:
- Wohnungen im Bau können als Wohnimmobilien gelten
- Verkäufe von Hotel-Apartments gelten nicht als Wohnimmobilienverkäufe
- Bei geerbten Immobilien kann die Besitzdauer des Erblassers auf die eigene Haltedauer angerechnet werden.
Wer eine Immobilientransaktion plant, sollte seine individuelle Situation prüfen lassen.
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